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  • AutorenbildRA Dr. Ruth Niederkofler

Stoplersteine beim Wohnungskauf

Welche unliebsamen Überraschungen gilt es beim Wohnungskauf zu vermeiden?


In den Gerichten stapeln sich Akten zu Streitigkeiten zu Baumängeln. Daher ist vor dem Kauf der tadellose Zustand der Immobilie zu prüfen (Leitungen, undichte Stellen usw.). Übersehene Mängel

können sonst zu erheblichen Zusatzkosten für ungeplante Reparaturen führen. Damit kann auch eine zunächst wohl durchdachte Finanzierung aus dem Ruder geraten.


Worauf sollte man noch achten?

Man sollte besonders bei Kondominien immer den materiellen Hausteilungsplan überprüfen. Aus diesem Plan geht hervor, welche Anteile gemeinschaftlich sind und welche einer Person alleine zustehen. Beispielsweise sollte man sicher gehen, dass die Parkplätze vor dem

Haus auch tatsächlich gemeinschaftlich sind und nicht etwa einem anderen Wohnungseigentümer gehören, der das Parken zu jeder Zeit untersagen kann.


Gibt es beim Kondominium spezielle Aspekte?

Besonders beim Kauf einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus muss im Vorfeld abgeklärt werden, ob der Verkäufer Schulden bei der Hausverwaltung hat (z.B. für unbezahlte Betriebskosten). Dazu sollte

man sich nicht mit den Zusicherungen des Verkäufers begnügen, sondern immer eine schriftliche Bestätigung des Kondominiumverwalters anfordern. Der Käufer haftet nämlich gegenüber dem Kondominium auch für Verbindlichkeiten des Verkäufers für die Vergangenheit. Der Kondominiumverwalter sollte auch schriftlich bestätigen, ob außerordentliche Instandhaltungsarbeiten beschlossen wurden. Wenn nämlich gleich nach dem Kauf eine größere Reparatur ansteht, wird man dafür gleich zur Kasse gebeten.


Gibt es einen abschließenden Tipp?

Vertrauen Sie auf keine bloßen Versprechungen des Verkäufers, sofern dazu keine stichhaltigen Unterlagen vorliegen. Wenn Sie vom Verkäufer die Zusicherung erhalten, dass z.B. ein Anbau oder eine Vergrößerung der Terrasse möglich sind, gehen Sie dem persönlich nach. Prüfen Sie also die baurechtliche Situation gemeinsam mit dem Bauamt der Gemeinde und verlangen Sie schriftliche Ermächtigungen (Protokolle) der Kondominiumsversammlung für angedachte bauliche Eingriffe, bevor

Sie zum Kauf schreiten. Auch wenn das Kaufobjekt noch so verlockend erscheint, lassen Sie sich nicht drängen und klären alle wichtigen Aspekte vorher ab, ansonsten die Freude nach dem Kauf sogleich in Ärger und Frust umschlagen kann.

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